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Aktuelle Waldbrandwarnstufen

1 sehr geringe Gefahr

     keine Waldbrandgefahr 

                   

2 geringe Gefahr

Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden. Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet. Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

              

3 mittlere Gefahr

  Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.


4 hohe Gefahr

Öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden. Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.


  5 sehr hohe Gefahr

Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer. Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten.

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

Freiwillige Feuerwehr Seddin
Hauptstaße 18
14554 Seddiner See  

Tel: 033205 / 46512